Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung für die kostenlose Cloud / SaaS –Version von Octaved-Flow

Stand: Mai 2022
1. Geltungsbereich
h.com networkers GmbH (im Folgenden kurz h.com) bietet Personen und Unternehmen gegen eine Registrierung die Möglichkeit, die bereitgestellte Software Octaved Flow mit einem Account für maximal drei Benutzer zu nutzen.
Die vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service) als „Free Plan“ Account.
2. Bereitstellung
h.com stellt die Software Octaved Flow in der jeweils aktuellen Version auf einem Cloud-Server zum Zugriff durch den Kunden durch das World Wide Web bereit. Der Leistungsumfang und die Beschaffenheit der Standard-Software Octaved-Flow folgen aus der jeweils aktuellen Version von Octaved Flow. h.com kann ohne Mitteilung an den Nutzer jederzeit Änderungen der Software oder Updates vornehmen. Eine Downtime zu diesen Zwecken kann jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.
Ein kostenfreier Free Plan Account, der unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kann von h.com jederzeit ohne Vorankündigung zurückgenommen werden. Werden einem Benutzer Zugangsdaten bereitgestellt, so sind diese unverzüglich in nur dem Benutzer bekannte Daten zu ändern. Der Benutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung/Anmeldung eines Accounts abgefragten Daten des vorgesehenen Benutzers des Zugangs richtig und vollständig anzugeben.
Übergabepunkt für Software und Anwendungsdaten nach Nr. 4. ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem h.com die Software betreibt.
3. Zulässige Nutzung
Der Benutzer erhält an der Software Octaved Flow bei Registrierung eines Free Plan Accounts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, beschränkte Nutzungsrecht an der Software Octaved Flow. Jeder Zugang darf nur und ausschließlich von einer benannten natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip). Der Benutzer verpflichtet sich und haftet dafür, dass der Empfänger der Zugangsdaten eines Zugangs diese ausschließlich selbst nutzt. Eine Überlassung der Software an den Benutzer erfolgt nicht. Der Benutzer darf die Software nur für seine eigenen privaten und geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Der Benutzer darf die Software nicht ändern. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Der Benutzer darf keine Angriffe oder Lasttests an der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der Benutzer haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Cloud-Server oder lokal gespeichert werden.
4. Anwendungsdaten
Alle Daten, die während der erlaubten Nutzung der bereit gestellten Software entstehen, sind Anwendungsdaten. Alle Rechte an diesen stehen ausschließlich dem Benutzer zu. Die Anwendungsdaten des Benutzers werden bei Löschung des Accounts gelöscht. Es besteht insofern kein Herausgaberecht. h.com sichert die Anwendungsdaten auf dem Server regelmäßig.
5. Technische Voraussetzungen des Zugangs
Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, der notwendigen Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Benutzers (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) sowie der Telekommunikationsverbindung zwischen dem Benutzer und dem Rechenzentrum, in welchem h.com die Software betreibt. Ab dem Übergabepunkt (nach Nr. 2) trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung.
6. Intellectual Property
Rechte, die in den geltenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich dem Benutzer von h.com eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Diese Lizenzvereinbarung räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software Octaved Flow ein. Sämtliche Intellectual Property- Rechte verbleiben auch mit einem kostenpflichtigem Lizenzerwerb gemäß dieser Lizenzvereinbarung bei h.com. Der Benutzer ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Erlaubnis von h.com über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt Dritten zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
7. Rechtsfolgen von Verstößen und Haftung
Verletzt ein Benutzer mit einem bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann h.com den Zugriff aller Benutzer des Accounts mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern eine Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für h.com und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung.
Verletzt ein Benutzer mit einem bereitgestellten Zugang seine Pflichten aus Nr. 3, so kann h.com die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für h.com und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung. Verstößt ein Benutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung nach Nr. 3, und stellt den Verstoß nicht binnen zehn Arbeitstagen nach schriftlicher Abmahnung durch h.com ab, so kann h.com außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ermöglicht ein Benutzer schuldhaft die Nutzung seines Zugangs einer weiteren Person oder nimmt sie billigend in Kauf, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten monatlichen Nutzungsentgeltes für jede nicht berechtigten Benutzer sofort fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Benutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes h.com von Ansprüchen Dritter frei.
Die Anzahl der Zugänge und damit Benutzer eines registrierten Free Plan Accounts beträgt maximal drei Personen; die Nutzung eines Zugangs von mehreren Personen ist unzulässig.
h.com networkers GmbH
Schäferstaße 4, 40467 Düsseldorf
www.hcom.de